
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
February 7, 2025 at 12:16 PM
*Gegen die Verbreitung von Kinderpornografie*
Wer beruflich in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche arbeitet, sich ehrenamtlich in einem Verein engagiert oder in die Betreuung Minderjährigen eingebunden ist, muss illegale Inhalte auf dem Smartphone der Kinder nicht auf Strafbarkeit bewerten können. Jede Schule, jeder Verein, jedes Jugendhaus kann jedoch sowohl Eltern als auch die Kinder und Jugendliche selbst über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen aufklären.
Nur wer Missbrauchsdarstellungen meldet, hilft bei der Bekämpfung von Kinderpornografie!
Mehr Infos gibt es hier ➡️ www.soundswrong.de
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