
Stadt Ravensburg
February 11, 2025 at 11:10 AM
*Fälligkeit von Steuern*
➡️ Abschlagszahlungen für die Grundsteuer und Gewerbesteuer: 15. Februar
➡️ Hundesteuer für 2025: 14. Februar
Zahlungspflichtige, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Abschlag unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen. Bei vorliegendem SEPA-Mandat erfolgt die Abbuchung vom Bankkonto.
Hinweis zur Grundsteuer:
Ein Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch bei der Stadt entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Einspruch oder Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuer-bescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.
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