t3n – digital pioneers
February 3, 2025 at 11:00 AM
„Es zählt zur Arbeitszeit, was für die vergütete Arbeit unerlässlich ist und nur am Arbeitsort durchgeführt werden kann.“ – Karin Bischoff, Fachanwältin für Arbeitsrecht. ⚖️💼
Viele Mythen kursieren – wir haben eine Juristin gefragt, die Klarheit schafft: https://go.t3n.de/6lo
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