
Polizei NRW Rhein-Kreis-Neuss
February 28, 2025 at 09:33 AM
Auch wenn zurzeit die jecken Tage anstehen, fahren Sie bitte nicht #blau, sondern bei und mit #grün.
Der 01.03. eines jeden Jahres ein wichtiges Datum Für einige motorisierte #zweiradfahrer. Denn an diesem Tag startet das neue #versicherungsjahr für Fahrzeuge wie #mopeds, #mofas, #roller und #e-Scooter.
Für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet das, sie müssen mit Beginn des neuen Monats ihre Versicherung verlängern und ein neues #versicherungskennzeichen anbringen. Die Farbe des Kennzeichens wechselt von blau auf grün und ist bis zum 28.02.2026 gültig.
Sollten Sie dennoch mit einem blauen Kennzeichen unterwegs sein, begehen Sie einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Es drohen Bußgelder und Strafen. Sollten Sie von der #polizei angehalten werden, können die Fahrzeuge sogar sichergestellt und dauerhaft eingezogen werden. Sollten Sie gar in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet.
Sollten Sie sogar in einem „blauen Zustand“, also alkoholisiert unterwegs sein, gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen. Denn: Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann.
Also: Schnell die Versicherung verlängern und die grünen Kennzeichen anbringen und nicht im alkoholisierten Zustand ein Fahrzeug führen.
Ihre #polizeinrw

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