
Polizei NRW Recklinghausen
February 25, 2025 at 09:34 AM
Es ist wieder soweit - die Versicherungskennzeichen müssen gewechselt werden!
Ab dem 1. März wird aus Blau ➡️ Grün.
Ab Samstag dürfen Sie also nur noch mit dem grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Das erhalten Sie als Blechschild oder Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen.
❗️ Achtung: Wer weiterhin mit den blauen Kennzeichen fährt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs! Das Ganze ist strafbar. Fahrer und Halter müssen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr rechnen.
💡 Nice to know: Versicherungskennzeichen sind für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs und u.a. auch zulassungsfreie, motorisierte Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Ausnahmefällen 60 km/h) verpflichtend.

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