
Polizei NRW Gütersloh
February 25, 2025 at 10:59 AM
An Karneval sind in den Hochburgen des Kreis Gütersloh alle auf den Beinen, um ausgelassen zu feiern 🎭️🥳👯♂️ Dazu gehört auch, Alkohol zu trinken. ⚠️ *An Jugendliche* unter 18 Jahren dürfen kein Branntwein und *keine branntweinhaltigen Getränke* abgegeben werden und es darf ihnen auch nicht erlaubt werden, derartige Getränke zu trinken❗️ Für alle anderen alkoholischen Getränke (Bier, Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren.
Wir werden so genannte *Alterskontrollscheiben* an den Verkaufsständen verteilen, mit denen visualisiert werden kann, welche Art Alkoholika an Jugendliche abgegeben werden dürfen und welche nicht. Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, sich bei jungen Menschen generell den *Personalausweis 🪪 vorlegen* zu *lassen*. Bei Verstößen sieht das Jugendschutzgesetz Bußgelder bis in Höhe von 50.000 Euro vor.
*Gemeinsam mit den Ordnungsämtern sind wir vor Ort*, um Kinder und Jugendliche anzusprechen und um zu kontrollieren, um Alkoholmissbrauch zu verhindern.

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