Polizei NRW Oberbergischer Kreis
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February 25, 2025 at 07:36 AM
Ab dem 1. März 2025 sind die derzeit blauen 🔵 #versicherungskennzeichen ungültig. Die neuen Kennzeichen haben die Farbe Grün 🟢. Sie sind als Blechschild oder Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen erhältlich. ❗️ Aufgepasst: Ungültiges Versicherungskennzeichen = kein Versicherungsschutz! Der Fahrer und Halter macht sich damit strafbar. Das kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Im Falle eines Unfalls muss der Fahrer/die Fahrerin für den Schaden selber aufkommen. Versicherungskennzeichen sind verpflichtend für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs oder einige Krankenfahrstühle und zulassungsfreie, motorisierte Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Ausnahmefällen 60 km/h), wie Roller und Mopeds. Foto: Adobe Stock Polizei NRW
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