Bundeswahlleiterin

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February 18, 2025 at 04:37 PM
ℹ️ *Was sollte man außerdem beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten?* Grundsatz: *Der Wille der Wählerin oder des Wählers muss eindeutig erkennbar sein.* Ansonsten ist die Stimme ungültig. 👉 Eindeutig ist z. B. jeweils *ein Kreuz* bei der Erst- und bei der Zweitstimme in den aufgedruckten Kreisen. 👉 Auch ein Punkt, Haken, Pluszeichen o. Ä. sind möglich. 👉 Das Zeichen muss *neutral und eindeutig* sein. Beispielsweise lässt ein Fragezeichen den Willen der Person nicht eindeutig erkennen. 👉 Das Zeichen darf – entgegen mancher Falschinformation in den sozialen Medien – natürlich über den aufgedruckten Kreis hinausgehen. Es muss nur eindeutig sein, *welchem Wahlvorschlag es gilt.* 👉 Wichtig: *Persönliche Anmerkungen oder gar eine Unterschrift auf dem Stimmzettel machen ihn ungültig.* 👉 Und (zur Erinnerung an unsere Meldung vom 4.2.): *Alle Stimmzettel sind in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten.* So können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte eine Stimmzettelschablone anlegen und eigenständig wählen. Mehr Informationen 🔗 zur (Un-)Gültigkeit einer Stimme: www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/ungueltige-stimmabgabe.html 🔗 zur Richtigstellung verbreiteter Falschinformationen: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/fakten-desinformation.html 🔗 zur Stimmzettelschablone: www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/s/stimmzettelschablone.html
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