Stadt Plauen

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February 21, 2025 at 09:11 AM
*🟡 Bundestagswahl 2025: Wahlbeobachter und Wahlstatistik 🟡* Am 23. Februar können Wahlberechtigte von 8 bis 18 Uhr in den Wahlräumen ihre Stimme für die Bundestagswahl 2025 abgeben. Ab 18 Uhr findet dann in den einzelnen Wahlräumen die Ergebnisfeststellung statt. Wer möchte, kann die Ergebnisse der Auszählung unter www.plauen.de/wahlen verfolgen. Die Wahlleitung am Wahltag sitzt im Kleinen Ratssaal des Rathauses. Im gleichen Gebäude findet auch die Ergebnisermittlung der Briefwahl statt. Auch eine Ergebnispräsentation der Plauener Urnen- und Briefwahlbezirke ist im Großen Ratssaal geplant. 🔎 Beobachtung der Wahlabläufe in den Wahllokalen Für Wahlen gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jede Person hat das Recht, vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachterin oder -beobachter ist nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Jedoch kann der Wahlvorstand Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem Wahlraum verweisen. 📊 Repräsentative Wahlstatistik Für die repräsentative Wahlstatistik wurden vom Statistischen Landesamt der Urnenwahlbezirk 2 (Mehrzweckhalle Kasernenstraße II) und Briefwahl 3 (Auszählung der Urnenwahlbezirke 18, 19 und 41) festgelegt. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet. Das Wahlgeheimnis wird bei Verwendung der vorgenannten Stimmzettel zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962). 🔗 Alle Informationen in der Stadtnachricht unter: https://media.plauen.de/s/hb61o
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