
Landeswahlleiter Bayern
January 31, 2025 at 08:29 AM
📢 *Frist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis endet am 2. Februar!* 🏘️🏛️
📖✏️Alle Wahlberechtigten, die nicht in Bayern gemeldet sind, aber wählen wollen, müssen sich bis zum *2. Februar* im Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde, das heißt ihrer letzten Heimatgemeinde, eintragen lassen 🏃♀️🏃
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