Landeswahlleiter Bayern
February 20, 2025 at 11:32 AM
📢 *Wählen - ganz einfach*
💬 „Die Stimmabgabe am 23. Februar ist unkompliziert. Gehen Sie ins Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung steht, und nehmen sie diese und einen gültigen Ausweis mit. Wer einen Wahlschein beantragt hat und sich statt der Briefwahl kurzfristig doch noch zur Wahl an der Urne entscheidet, muss zusätzlich seinen Wahlschein beim Wahlvorstand abgeben. So wird eine Doppelwahl ausgeschlossen.“, so Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.
✋🏻❗ Wichtig: Das Stimmrecht darf und kann nur einmal und persönlich ausgeübt werden. Für eine gültige Stimmabgabe ist darauf zu achten, dass die Erst- und Zweitstimme so vergeben wird, dass das jeweilige Kreuz eindeutig zugunsten des jeweils gewünschten Wahlkreisbewerbers (Erststimme) bzw. der Partei (Zweitstimme) gesetzt wird.
➡️ Der Wählerwille muss erkennbar sein!
🔗 Mehr dazu in der heutigen Pressemitteilung: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm13/index.html
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