
Stadtverwaltung Michelstadt
February 27, 2025 at 09:25 AM
Bitte denkt daran: Der Frühling naht und bald ist wieder der Nachwuchs von Vögeln und Wildtieren in unseren Wäldern, auf Feldern und Gewässern unterwegs. 🌷🦌🦤
Wir wollen die Aufzucht der jungen Wildtiere nicht stören, deshalb gilt vom 1. März bis zum 15. Juni eine Anleinpflicht für Hunde in unserer Gemarkung. 🐕🦺
In dieser Zeit müssen Hunde im gesamten Feld-, Forst- und Brachbereich – insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Plätzen, Gewässern, Wegen und Gräben – an der Leine geführt werden. 🌳💧
Freilaufende Hunde könnten zum Beispiel Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben, deren Eier oder Jungen dann wiederum leichte Opfer für andere Tiere werden. 🐣
Deshalb helft bitte mit, den Nachwuchs zu schützen und berücksichtigt die Leinenpflicht. 🙏
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