Landwirtschaftskammer NÖ
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February 11, 2025 at 01:48 PM
*Begrünungsvarianten 2, 4, 5 und 6 frühester Umbruch* Am 15. Februar dürfen die Variante 2 und 4 frühestens umgebrochen werden, Variante 5 am 1. März und Variante 6 am 21. März. Beachten Sie, dass im Begrünungszeitraum der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischem Stickstoffdünger nicht zulässig ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nach dem Begrünungszeitraum erst dann ausgebracht werden, wenn alle Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind oder die Begrünung mechanisch beseitigt wurde. Nach der Saat der Folgekultur ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz jedenfalls zulässig. Näheres erfahren Sie unter: https://www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2025/frueheste-umbruchstermine-von-zwischenfruechten

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