SaWa Aktuell
February 6, 2025 at 08:41 AM
PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin
Nr. W14 vom 06.02.2025
Bundestagswahl 2025: Briefwahl sollte jetzt beantragt werden
WIESBADEN – Die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist auch
per Briefwahl möglich, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder
möchte. Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, sollte der Antrag auf
Briefwahl so schnell wie möglich gestellt werden, damit die dafür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen. Durch die vom Grundgesetz
vorgegebene Frist für eine vorgezogene Neuwahl sollten die Briefwahlunterlagen
in der Regel von den Wahlämtern den jeweiligen Postdienstleistern bis zum 10.
Februar 2025 übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage
erreichen.
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