Gemeinde Eberstadt
February 19, 2025 at 10:11 AM
*Wahlschein bequem per Internet* 🌐
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
*Wahlstatistik:* Briefwähler nutzen Stimmzettel mit Geschlecht und Geburtsjahresgruppe. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.Bei Fragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Wiedmann unter Tel. 07134/980814 zur Verfügung. 📊
*Online-Antrag:* Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.eberstadt.de bis 19.02.2025, 12:00 Uhr an. 📄
*Fragen:* Wahlamt, Tel.: 07134/98080, E-Mail: [email protected] 📞✉️
Weitere Informationen findest du hier: https://www.eberstadt.de/rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten/61/wahlschein-bequem-per-internet-nur-noch-bis-mittwoch-19februar-2025-1200-uhr