
Gemeinde Bellingen
February 18, 2025 at 09:47 PM
Protokoll von der Sitzung am 18.02.2025
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder und Beigeordneten. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2 Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
Vorlage: VO/2025/0036
Die FUTURA Immobilien - u. Projektierungs- AG &Co. KG, Pastor-Klein-Straße 17 c, 56073 Koblenz, beantragt mit Schreiben vom 11.09.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen des Typs Vestas V-172 mit 172 Meter Nabenhöhe, Nennleistung 7200 kW.
Für das Bauvorhaben ist das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch herzustellen.
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am 18.02.2025 statt.
Damit die Zeitnahe Genehmigung erfolgen kann, wird die Zustimmung per Eilentscheidung i. S. v. § 48 GemO erteilt.
Der Gemeinderat wurde am 18.11.2024 per WhatsApp über die Eilentscheidung informiert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 3 Information über die Überprüfung der Standsicherheit von Lichtmasten
Vorlage: VO/2025/0037
Von Straßenbeleuchtungsmasten dürfen keine Gefahren für die Verkehrssicherheit durch Umbruch, z. B. durch
Korrosion verursacht, ausgehen. Aus diesem Grund, ist eine professionelle Prüfung Voraussetzung. Denn jeder Mast ist unterschiedlichsten Belastungen ausgesetzt.
Die Überprüfung wurde am 11.11.2024 durch die ZWP Anlagenrevision GmbH, 66701 Beckingen durchgeführt.
Demnach müssen folgende Lichtmaste zu den angegebenen Terminen ausgetauscht werden.
Hauptstraße 18 Betriebssicher bis 2034
Hauptstraße 28 Betriebssicher bis 2029
Kirmesplatz Betriebssicher bis 2027
Oberstraße 7 Betriebssicher bis 2029
Waldstraße 27 Betriebssicher bis 2034
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 4 Information gemäß § 33 GemO über Vertragsverhältnisse der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern
Vorlage: VO/2025/0038
Der Ortsgemeinderat muss alljährlich über die Vertragsverhältnisse zwischen der Ortsgemeinde Bellingen und Ratsmitgliedern informiert werden. Aktuell bestehen keine Vertragsverhältnisse.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Vorlage: VO/2025/0085
Beschluss:
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bellingen für das Jahr 2025
Vorlage: VO/2025/0084
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellingen für das Jahr 2025 wird wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 851.350,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 975.960,00 €
Der Jahresfehlbetrag auf -124.610,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -109.290,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 105.200,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 29.300,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätig-
keit auf 75.900,00 €
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit auf
33.390,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €
§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Kredite zur Liquiditätssicherung aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 400 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H.
Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 45,00 €
für den zweiten Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 210,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 420,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 420,00 €
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 2.641.488,95 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt
2.642.868,95 €
und zum 31.12.2025 2.518.258,95 €
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100
Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltug:0
TOP 7 Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2023
Vorlage: VO/2025/0052
Im Vollzug des § 27 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.11.2000 wurde der Nachweis der Betriebsergebnisse für das Forsthaushaltsjahr 2023 mit der Bitte um Kenntnisnahme vom Forstamt übermittelt.
Demnach stehen dem Aufwand in Höhe von 87.869,19 € Erträge in Höhe von 80.411,27 € gegenüber. Damit schließt das Ergebnis 2023 mit einem Fehlbetrag von
7.457,92 € ab.
Der Ortsgemeinderat wurde über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltsjahres 2023 unterrichtet, welches zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 8 Verschiedenes
Vorlage: VO/2025/0092
Über nachfolgende Themen wurde der Gemeinderat Informiert.
Die Aktion „Saubere Landschaft“ findet am 12.04.2025 statt. Treffen um 9:30 Uhr am DGH.
Die VG-Werke planen den Kanal und die Wasserleitung in der Gartenstraße und Schulstraße zu erneuern.
Die Ausführung wird Voraussichtlich 2027 erfolgen.
Wenn die Planungen abgeschlossen sind, werden die Bürgerinnen und Bürger in einer Bürgerversammlung informiert.
Der Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.
Der Gemeinderat wird sich vorher die beiden Straßen anschauen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Information zur Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel gemäß §31 Abs. 7 Landesjagdgesetz (LJG)
Nachfolgend ein Auszug
2.3 Die Jahre 2019 bis 2023 waren überdurchschnittlich mild und niederschlagsarm in den Sommermonaten. Auch die vergangenen Winter waren extrem mild und schneearm.
Die Lebensbedingungen des Rehwildes waren durchweg sehr gut und ohne Nahrungsengpässe, zumal sich das Biotop des Rehwildes durch die vielen, oft mit Brombeere bestandenen sich langsam schließenden Kalamitätsflächen erheblich verbessert hat.
5.1 Die Erreichung der Waldentwicklungsziele ist gefährdet!
Der Verbiss an den Misch- und Hauptbaumarten geht mehr als punktuell über jedes tolerierbare Maß weit hinaus, so dass die Waldentwicklungsziele gefährdet sind. Die Verjüngung fast aller Leit- und Mischbaumarten (künstlich oder natürlich) ist nur mit Vollschutz möglich; stellenweise sind auch Erle und Buche in ihrer Entwicklung deutlich gefährdet. Daher entspricht der Wildstand bei weitem nicht 52 Nr. 4 LJG sowie S 3 Abs. 2 LJG und muss deutlich reduziert werden.
Die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz
gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu beachten.
In diesem Jagdjahr hatten die Mehrzahl der Ricken nur ein Kitz, selten zwei. Das war in den Jahren zuvor anders, da waren die Mehrzahl der Ricken mit 2 Kitzen unterwegs.
Aus diesem Grund, bleibt die Abschussvereinbarung ( 25 weiblich, 15 männlich ) für Schalenwild im Jagdjahr 2025/2026 unverändert.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 9 Einwohnerfragestunde
Fehlanzeige
Ortsgemeinde Bellingen, 18.02.2025
Schriftführer Vorsitzender
Oliver Kornab Michael Wisser
Ortsbürgermeister
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