
Gemeinde Aldingen
February 5, 2025 at 03:43 PM
Die neuen Abschlagsbeträge und Fälligkeiten sind auf der Endabrechnung ersichtlich.
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wir den fälligen Betrag von Ihrem hinterlegten Konto abbuchen. Wenn Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie dafür Sorge zu tragen, dass die jeweils fälligen Beträge pünktlich auf ein Bankkonto der Gemeinde überwiesen werden. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Bitte geben Sie bei Ihren Zahlungen das im Bescheid genannte Buchungszeichen (5.8888. …) an, damit Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann. Sollte zukünftig eine Abbuchung gewünscht werden, bitten wir, das in der Endabrechnung beigefügte SEPA-Mandat ausgefüllt zurückzugeben.
Ihre Gemeindeverwaltung
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