Stadt Recklinghausen
                                
                                    
                                        
                                    
                                
                            
                            
                    
                                
                                
                                February 27, 2025 at 12:18 PM
                               
                            
                        
                            ☝️ Der Rosenmontagszug (3. März) ist auch in Recklinghausen der Höhepunkt der Karnevalssession. Die Stadt hat in Abstimmung mit dem Veranstalter, der Polizei und der Feuerwehr das Sicherheitskonzept noch einmal nachgeschärft. So wird es unter anderem auch eine gesonderte Beschilderung zum gesetzlichen Waffenverbot geben.
Laut Paragraph 42 des Waffengesetzes gilt grundsätzlich ein Waffenverbot bei Großveranstaltungen. Was unter den Begriff „Waffe“ fällt, wird in Paragraf 1 des Waffengesetzes geregelt. Auf diese bundesgesetzliche Regelung wird am Rosenmontag mit einer gesonderten Beschilderung hingewiesen. Konkret ist auf den Schildern ein „Verbot von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen“ benannt und es werden entsprechende Piktogramme gezeigt. 
Zudem sind am Rosenmontag anlasslose Kontrollen der Polizei gemäß Waffengesetz möglich.
Die genannten Paragrafen des Waffengesetzes sind im Internet unter anderem hier zu finden 👇 
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
                        
                    
                    
                    
                    
                    
                                    
                                        
                                            👍
                                        
                                    
                                        
                                            🙏
                                        
                                    
                                    
                                        5