
Samtgemeinde Wesendorf
February 18, 2025 at 10:04 AM
📢 *Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen*
Und zwar (wie bei den vorherigen Bundestagswahlen)
⚫ eine *Erststimme* für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels) sowie
🔵 eine *Zweitstimme* für die Wahl der Landesliste einer Partei mit allen Kandidat/-innen in der dort festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels).
👉 Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf nur maximal *ein* Wahlvorschlag gekennzeichnet werden.
👉 Erst- und Zweitstimme sind *unabhängig* voneinander (müssen also nicht derselben Partei gegeben werden), und man kann auch nur eine Stimme abgeben.
👉 Die *Zweitstimme* ist entscheidend für das Kräfteverhältnis der Parteien im Deutschen Bundestag.
🔗 Mehr dazu in unserer Pressemitteilung: www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/19_25_zwei-stimmen.html
🚀 Noch 5 Tage bis zur Wahl.
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