Amt Brück
Amt Brück
February 28, 2025 at 08:03 AM
Liebe Gartenfreunde und Grundstücksbesitzer! Der März steht vor der Tür und damit darf nur noch begrenzt der Rückschnitt an Gehölzen erfolgen, darauf möchte die Amtsverwaltung hinweisen. Ab dem 1. März (und dann bis zum 30. September) sind Eingriffe in die Vegetation verboten, so sagt es das Bundesnaturschutzgesetz. Kleinere Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. So darf der diesjährige Zuwachs auch in der Vegetationszeit zurückgeschnitten werden. Auch notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen wie das Entfernen von Totholz, der Kopfbaumschnitt oder das Freihalten/Freischneiden von Gehwegen und Straßen werden nicht eingeschränkt. In jedem Fall ist der Artenschutz zu beachten. Gehölze mit potenziellen Brut-, Nist- und Lebensstätten wie Vogel-, Wespen-, Hornissennestern oder Fledermaushöhlen dürfen nicht einfach entfernt werden. Im Zweifelsfall sollte immer mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark Rücksprache gehalten werden. Der zeitliche Rahmen des Verbots entspricht dem Reproduktions-/Fortpflanzungszyklus/Vermehrungszeitraum, manche Tiere beginnen schon Anfang März mit dem Nestbau. Viele Vogelarten sind auf Rückzugsräume in Siedlungen angewiesen, da hier ein reicheres Nahrungsangebot und mehr Nistmöglichkeiten als in der  freien Landschaft vorhanden sind. Die Amtsverwaltung appelliert deshalb an das Verantwortungsgefühl aller Bürgerinnen und Bürger, stets Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen und mehr Wildnis zuzulassen. Foto: Pixabay

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