
Operatives Führungskommando der Bundeswehr
May 22, 2025 at 10:58 AM
⚠️ Drohnen verboten! Ob Übungsplatz oder Kasernengelände: Hier gelten nicht nur besondere Zugangsregelungen für Personen und Fahrzeuge, sondern auch Beschränkungen für den Überflug von Drohnen. Nach § 21 h Luftverkehrsordnung dürfen unbemannte Fluggeräte in bzw. über militärischen Anlagen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde genutzt werden. Das bedeutet: Es ist grundsätzlich verboten, eine Drohne über oder innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern zu einer militärischen Anlage in Betrieb zu nehmen. Solche Flüge können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet werden. Handelt es sich um militärische Anlagen mit besonderem Interesse am Geheimschutz, drohen auch strafrechtliche Ermittlungen und Freiheitsstrafen.
Mehr Informationen unter: https://www.bundeswehr.de/de/meldungen/militaerische-sicherheit-schutz-bundeswehr-kasernen

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