
CORRECTIV.Faktencheck
May 13, 2025 at 02:04 PM
*Online stellen Nutzerinnen und Nutzer in Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ einstufen durfte*. Angeblich müsse erst das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsfeindlichkeit feststellen.
❌ Das stimmt nicht: https://correctiv.link/einstufung-afd-verfassungsschutz

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