
CORRECTIV.Faktencheck
June 4, 2025 at 09:40 AM
⚖️ Anfang Mai stufte der Verfassungsschutz die *AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“* ein. Die AfD klagte gegen die Einstufung. Daraufhin gab der Verfassungsschutz eine sogenannte „Stillhaltezusage“ ab: Bis der Fall vor Gericht geklärt sei, werde das Amt die Partei offiziell weiterhin als Verdachtsfall führen und die Aussage öffentlich nicht wiederholen.
*Online stellen manche in Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD überhaupt als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ einstufen durfte*. Angeblich müsse erst das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.
❓*Wir erklären, was der Verfassungsschutz gesetzlich darf*: https://www.youtube.com/shorts/a8D797Ck4lE
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