
Oberweimar-Ehringsdorf
May 20, 2025 at 12:30 PM
Pressemitteilung der Stadtverwaltung Weimar, 20.05.2025
*Weimarer Mietspiegel veröffentlicht*
Die Stadt Weimar hat unter umfassender Beteiligung der lokalen Wohnungsmarktakteure einen einfachen Mietspiegel erstellt. Dank der Unterstützung zahlreicher lokaler Wohnungsunternehmen konnte der Mietspiegel auf eine breite Datenbasis gestellt werden. Darüber hinaus wurde der Erarbeitungsprozess von einem Arbeitskreis, zu dem neben Vertretern der Eigentümer- und Vermieterseite auch der Mieterverein Weimar e.V. gehörte, fachlich begleitet.
Der Weimarer Mietspiegel wurde am 22. April 2025 vom Mieterverein Weimar e.V. und am 7. Mai 2025 von der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinigung Weimar e.V. anerkannt.
Er ist auf der städtischen Homepage (https://stadt.weimar.de) unter „Anliegen A-Z“ à „Mietspiegel“ öffentlich einsehbar.
Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern - hierzu zählt auch die Stadt Weimar - müssen laut § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in regelmäßigen Abständen Mietspiegel erstellt bzw. fortgeschrieben werden.
Der Mietspiegel ist ein zentrales Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einer Kommune. Anhand von wohnwertbestimmenden Merkmalen kann die ortsübliche Miethöhe für eine Wohnung je nach Art des Wohnraums, der Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage transparent ermittelt werden. Ein Mietspiegel dient damit sowohl Mietern als auch Vermietern als Informationsquelle und als Begründung bei der Vereinbarung der Miethöhe.