
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)
June 4, 2025 at 03:18 PM
Die gesetzlich vorgeschriebene Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten muss endlich fristgerecht und konsequent umgesetzt werden. Diese von BDI, BDA und BDC eingebrachte Forderung hat der Deutsche Ärztetag mit breiter Zustimmung beschlossen. Diese Aufforderung geht jetzt an die Vertragspartner gemäß § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.
Schon 2024 hatten die anästhesiologischen und chirurgischen Fachverbände in einem offenen Brief auf Missstände hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gemacht. Denn „Die strukturelle Unterfinanzierung der ärztlichen Weiterbildung gefährdet die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses – gerade in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels und grundlegender Reformen in der Krankenhauslandschaft“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.
Der Appell an die Politik war dementsprechend eine höhere Wertschätzung der Weiterbildungsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und die muss nicht nur in Kliniken, sondern gleichermaßen im ambulanten Bereich strukturell und finanziell gestärkt werden.
Die ärztlichen Berufsverbände fordern die Vertragspartner und das Bundesgesundheitsministerium auf, die gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2025 einzuhalten und ein tragfähiges Finanzierungskonzept auf den Weg zu bringen.
Zur vollständigen Pressemitteilung: 👉 https://tinyurl.com/5yjxywy7
