
Polizei Brandenburg Karriere
June 8, 2025 at 10:55 AM
*Überprüfung der charakterlichen Eignung im Auswahlverfahren*
Gerade bei der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist die Bewertung der charakterlichen Eignung einer jeden Bewerberin bzw. eines jeden Bewerbers von besonderer Bedeutung.
Ein manchmal sehr aufwendiger Teil des Auswahlverfahrens (AV) ist die Überprüfung derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, gegen die bereits
* polizeiliche,
* staatsanwaltschaftliche,
* gerichtliche oder
* behördliche (insbesondere disziplinarrechtliche) Ermittlungsverfahren geführt wurden.
Jedes der genannten Verfahren ist daher im Rahmen des Auswahlverfahrens wahrheitsgemäß anzugeben und wird immer *_im Einzelfall_* geprüft.
‼️ *Eine Angabe zu Ermittlungsverfahren führt nicht pauschal zur Beendigung des AV!* ‼️
⚠️ Wichtig dabei ist, auch solche Sachverhalte anzugeben, die länger zurückliegen, eingestellt wurden oder von denen man meint, dass es sich "nur" um Bagatelldelikte handele. ⚠️
Daher gilt auch hier: Seid ehrlich und gebt alles an! Ihr habt die Pflicht und Möglichkeit, zu jedem Sachverhalt Stellung zu beziehen. Erst nach einer sehr genauen Prüfung wird dann entschieden, ob das Bewerbungsverfahren weitergeführt werden kann oder ggf. eingestellt werden muss.
#polizeibrandenburg #komminunserteam👮🏻♀️👮🏽♂

👍
❤️
😂
17