
prolegal
June 3, 2025 at 05:01 PM
Das Anleuchten von Wild ist jagdlich verpönt und wurde als Wilderer Trick gewertet.
Daher wurden Waffenlampen im Waffengesetz verboten. Aufgrund der weiten Definition fallen bis heute auch Infrarotaufheller und Zielpunktprojektoren unter dieses Verbot.
Nach der Freigabe von Nachtsichttechnik für bestimmte Bereiche der Jagd wäre es nur konsequent, auch die entsprechende Beleuchtungstechnik freizugeben.
*pro* legal e. V. begrüßt daher den hessischen Antrag zur Freigabe von Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, einschließlich Zielpunktprojektoren und schließt sich diesem mit der Forderung nach einem bundesweiten Entfall dieser Regelung aus dem WaffG an.
Diese Forderung stellt zugleich eine Vorschau auf das in Kürze zu veröffentlichende Positionspapier von *pro* legal Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e. V. dar.
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