Fahrschule Oechslin
Fahrschule Oechslin
June 7, 2025 at 01:34 PM
Neuregelung: Ablauf nach der 3. negativen Fahrprüfung Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Regelung für Personen, die ihre Fahrprüfung zum 3. Mal nicht bestehen. Bisher konnten Kandidatinnen und Kandidaten nach drei nicht bestandenen Prüfungen eine 4. Prüfung machen, wenn sie einen bestandenen Fahreignungstest vorlegten. Mit einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten waren bis zu drei weitere Fahrprüfungen möglich. Neu gilt: ● Nach der 3. negativen Fahrprüfung ist nur noch eine weitere möglich – vorausgesetzt, es wird ein bestandener Fahreignungstest oder ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorgelegt. ● Wird auch die 4. Prüfung nicht bestanden, folgt eine Sperrfrist von 2 Jahren für die jeweilige Führerausweis-Kategorie. Ein positives verkehrspsychologisches Gutachten hebt diese Sperrfrist nicht mehr auf. ● Die Sperrfrist betrifft nur die Kategorie, für die der Lernfahrausweis ausgestellt wurde. Zum Beispiel: Wer für die Kategorie B eine Sperrfrist hat, darf trotzdem einen Lernfahrausweis für die Kategorie A beantragen. ● Die Möglichkeit, nach einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten einen 3. Lernfahrausweis zu erhalten, bleibt bestehen. ● Für Kandidatinnen und Kandidaten, die vor dem 30. Juni 2025 ein positives verkehrspsychologisches Gutachten erhalten, gilt noch die bisherige Regelung. Das heisst, sie können drei weitere Prüfversuche machen. Bitte informieren Sie Ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler rechtzeitig über diese Neuerung. Damit sie die Konsequenzen bei mehreren nicht bestandenen Fahrprüfungen kennen und entsprechend vorbereitet sind.

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