
PRO RETINA Deutschland e. V.
May 27, 2025 at 09:32 AM
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, um eine Übernahme von Fahrtkosten zur Arbeit als Blinder und Sehbehinderter zu beantragen:
1. Rentenversicherung
2. Integrationsamt
3. Agentur für Arbeit
4. Sozialamt
Ab einem GdB von 50 kann man eine Wertmarke zur Nutzung des ÖPNVs beantragen. Die Wertmarke ist mit dem Merkzeichen Bl und/oder H kostenlos. Ohne diese Merkzeichen kommen jährliche Kosten von knapp 100€ auf den Betroffenen zu.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kostenübernahme von Land zu Land und von Region zu Region unterschiedlich sein kann. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Regelungen und Möglichkeiten in deiner Region zu informieren.
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