Mingers.
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May 28, 2025 at 05:13 AM
Die Bild-Zeitung darf das „Sylt-Video“, das junge Menschen beim Singen rassistischer Parolen zeigt, nicht unverpixelt veröffentlichen. Das OLG München bestätigte in zweiter Instanz ein Verbot wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Eine identifizierende Berichterstattung habe eine unzulässige Prangerwirkung. Wie findest du das Urteil? Korrekt 👍🏻 Fehlurteil 👎🏻
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