Mingers.
Mingers.
June 17, 2025 at 10:39 AM
Ein Hauptfeldwebel wurde wegen Beteiligung an einem Ehebruch mit der Ehefrau eines Kameraden sanktioniert. Das Truppendienstgericht verhängte ein Beförderungsverbot und kürzte seine Bezüge – wegen „Verletzung der Kameradschaftspflicht“. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung im Wesentlichen: Kameradschaft sei eine rechtliche Pflicht (§ 12 Soldatengesetz), die auch Respekt vor dem Privatleben der Kameraden einschließe. Die Kürzung der Bezüge „am unteren Rand des gesetzlichen Rahmens“ sei angemessen. Was denkst du? Angemessen? 👍🏻👎🏻
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