Polizei NRW Paderborn
January 20, 2025 at 10:44 AM
Behörden wirft man gerne den erhobenen Zeigefinger vor. Führt dann oft zu einem Augenrollen beim Empfänger der Botschaft, welches einem 15-jährigen Teenager durchaus das Wasser reichen kann. 🙄 Eltern wissen, was wir meinen. Aber, sorry, ab und an geht es einfach nicht anders. Denn der Mensch ist ein gar sonderliches Wesen. Er/Sie/Es macht Dinge, obwohl eigentlich zu über 100 Prozent – falls das überhaupt geht – klar ist: „Das, mein Freund, ist jetzt aber mal eine richtig blöde Idee.“ Aber, der Mensch kann es, er/sie/es macht es. 😡
Wir fragen nun für eine Behörde, wann war der Moment, als plötzlich einige Menschen meinten, zack, aufgewacht und jetzt bin ich Sprengmeister❓ Einfach so❗️ Gibt es da eine neue Entwicklung a la Matrix, rote Pille schlucken, Schlauch in den Hinterkopf und alles an Fähigkeiten ins Gehirn laden, was man gerade so möchte? Haben wir etwas verpasst? 🤔
Der folgende Text ist lang. Weil es manchmal eben nur mit dem erhobenen Zeigefinger geht, wenn man sich für die Sicherheit aller einsetzt. Sorry, aber ist halt so. 🤷 Also:
Wir warnen aus aktuellem Anlass noch einmal ausdrücklich vor dem Abbrennen illegaler Feuerwerkskörper. Nachdem sich in Paderborn am 11. Januar ein 42-jähriger Mann durch das Zünden eines selbstgebauten Böllers schwere Verletzungen an der Hand zugezogen hatte, detonierte ein weiteres Selbstlaborat am frühen Samstagabend, 18. Januar, im Paderborner Tausendquellpark am Herbert-Schwiete-Ring. Über verletzte Personen ist glücklicherweise nichts bekannt.
Gegen 20.05 Uhr meldeten sich zahlreiche Bewohner umliegender Häuser bei uns und berichteten von einem explosionsartigen und lauten Knall. Eine Streife entdeckte im Zentrum des Parks und in angrenzenden Sträuchern Überreste eines selbsthergestellten Böllers. Tatverdächtige waren nicht mehr in der Nähe anzutreffen. Wir stellten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und bitten Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich über die Rufnummer ☎️05251 306-0 zu melden.
Jetzt der erhobene Zeigefinger: Wir warnen noch einmal ausdrücklich vor dem Abbrennen selbstgebastelter und somit illegaler Feuerwerkskörper. Die Selbstlaborate können bereits bei geringster Einwirkung explodieren und zu Sachbeschädigungen oder auch schwerwiegenden und lebensgefährlichen Verletzungen führen.
Des Weiteren heißt es Finger weg von zwielichtigen Feuerwerksangeboten oder Selbstbastelanleitungen auf einschlägigen Plattformen im Internet. Den Verkäufern dort geht es um den schnellen Profit, nicht um den sicheren Umgang mit den Explosionsstoffen. Nur zugelassen Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher. Es ist wichtig, die Gebrauchsanleitung aufmerksam zu lesen und einzuhalten. Ordnungsgemäße Feuerwerkskörper besitzen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer.
Es sollten nur Feuerwerkskörper verwenden werden, die keine Mängel aufweisen. Fehlzündungen oder Blindgänger sollten nicht noch einmal entzündet werden. Dazu gilt es, rechtliche Einschränkungen und örtliche Verbote zu beachten. Demnach dürfen in Deutschland zugelassen Böller und Raketen der Kategorie F2 nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nach Silvester ist es verboten, privates Feuerwerk zu zünden. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Ausnahmen gelten nur für sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1. Darunter fallen zum Beispiel Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf das gesamte Jahr über von Personen ab zwölf Jahren abgebrannt werden.
Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar. Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und nicht zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.
Abschließend sollten auch geprüfte Böller, die vom letzten Silvester übrig geblieben sind, im folgenden Jahr nicht mehr genutzt werden. Wurden sie falsch gelagert, droht auch dort eine unkontrollierte Zündung mit Verletzungsgefahr. Besser ist es, dieses Feuerwerk ordnungsgemäß zu entsorgen.
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