KZV RLP
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February 20, 2025 at 09:26 AM
*Änderungsvereinbarung zum BMV-Z: Neues Muster 21* Das Muster 21 (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) wurde für den ärztlichen Bereich geändert. Die Änderungen sind nun auch im zahnärztlichen Bereich zu berücksichtigen. Das in der Anlage 14a BMV-Z aufgenommene neue Muster trat *mit Wirkung zum 01.01.2025* in Kraft. In Fällen, in denen das Praxisverwaltungsprogramm die Nutzung des neuen Musters 21 noch nicht ermöglicht, ist die Verwendung des bisherigen Musters bis spätestens 31.03.2025 zulässig. Nähere Ausführungen zu den einzelnen Themen hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in einer Übersicht zusammengestellt. Sie finden sie gemeinsam mit der 49. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z hier: https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html
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