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About KZV RLP

Wir sind Partner und Dienstleister der rheinland-pfälzischen Zahnarztpraxen.

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6/18/2025, 10:21:51 AM

*Ab 2026 neues Notdienstmodell in Rheinhessen* Nach dem einstimmigen Beschluss der Delegierten in der Vertreterversammlung der KZV RLP gilt ab 2026 in Rheinhessen ein neues Notdienstmodell. *Sie sind in Rheinhessen tätig*? Dann freuen wir uns, Sie bei der Kreisversammlung in Ihrer Nähe über das neue Modell zu informieren. Die Termine sehen Sie oben - anmelden können Sie sich bei der BZK Rheinhessen: https://www.bzkr.de/index.php?view=content_text&ID_NODE_AKTIV=544 ❗️ *Anmeldungen werden nur von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die im Bereich Rheinhessen tätig sind, entgegengenommen.*

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6/3/2025, 7:53:47 AM

*Verkauf von ungenutztem Praxismobiliar* Benötigen Sie neue Behandlungsstühle oder Praxismöbel? Wegen der nicht erfolgten Eröffnung des Notdienstzentrums Rheinhessen verkaufen wir nun ungenutztes Praxismobiliar. Abzugeben sind _unter anderem_ zwei Behandlungseinheiten „Anthos R7 International“. Das Besondere: Eine Einheit ist für Rechts- und Linkshänder geeignet. Mehr Infos, und was außerdem abzugeben ist, hier: https://www.kzvrlp.de/mitglieder/mitgliederinformation/

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6/16/2025, 10:08:57 AM

*KZV Aktuell 3/2025 ist da!* In Kürze erreicht die neue "KZV Aktuell" Ihre Praxis. Online ist das Heft bereits verfügbar: https://www.kzvrlp.de/kzv-rheinland-pfalz/presse/medien/kzv-aktuell/#c3109. *Diesmal im Fokus:* *IT-Sicherheit: Risiken kennen – Daten schützen* Bitte melden Sie sich im Mitgliederbereich unserer Website an, um das neue Rundschreiben einzusehen: https://www.kzvrlp.de/mitglieder/rundschreiben/#c7026

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6/2/2025, 1:10:12 PM

*Mutterschutz: Mehr Schutz für Frauen nach einer Fehlgeburt* Trauernde Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, haben zur besseren Untersützung nun früher Anspruch auf Mutterschutz - das sieht das Mutterschutzanpassungsgesetz seit dem 1. Juni 2025 vor. *Gestaffelte Schutzfristen* Das Gesetz besagt, dass Frauen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zusteht (bisher erst ab der 24. Woche bei einem Gewicht des Ungeborenen von über 500 g). Es gelten gestaffelte Mutterschutzfristen ab der 13., 17. und 20. Schwangerschaftwoche (mehr dazu hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/laengere-schutzfristen-bei-mutterschutz-in-kraft-getreten-265316). *Bedeutung in der Zahnarztpraxis:* In diesen Schutzfristen dürfen betroffene Frauen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn sich die Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich die Kosten für den Mutterschutz über die Umlageversicherung U2 zurückholen.

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5/28/2025, 9:59:09 AM

*Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ist Ihre Website schon barrierefrei?* Am *28. Juni 2025* tritt das BFSG in Kraft. Falls Sie auf Ihrer Website eine Option zur Online-Terminvergabe anbieten, bedeutet dies, dass die gesamte Website barrierefrei (WCAG 2.1, Level AA) sein sollte. Die Inhalte müssen demnach wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Auf unserer Checkliste haben wir die wichtigsten Punkte zur Einhaltung der Barrierefreiheit zusammengestellt. Lesen Sie außerdem den ausführlichen Artikel ab Seite 24 in KZV Aktuell 6/2024: https://www.kzvrlp.de/kzv-rheinland-pfalz/presse/medien/kzv-aktuell/2024/ ❗️ *WICHTIG:* Die einzelnen Bundesländer werden Aufsichtsbehörden einrichten, die bei Nichteinhaltung Bußgelder festsetzen können. Außerdem kann ein Verstoß gegen das BFSG gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß sein, sodass kostenpflichtige Anbahnungen drohen können. 👉🏻 Von den Pflichten nach dem BFSG ausgenommen sind kleinere Zahnarztpraxen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz.

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5/22/2025, 12:08:35 PM

*Digitale Planungshilfe (DPF): Einfacher zur Zahnersatzplanung* Die Digitale Planungshilfe für Festzuschüsse (DPF) ist kein Abrechnungsprogramm, erleichtert aber die Planung von Zahnersatz erheblich – bei Regel-, gleichartiger oder andersartiger Versorgung. Sie ermöglicht eine übersichtliche Visualisierung von Befund und Therapieplanung und unterstützt das Gespräch mit Patientinnen und Patienten. Das Basisprogramm kann über unsere Website https://www.kzvrlp.de/mitglieder/abrechnung/zahnersatz/#c4032 installiert werden. Updates finden Sie auf der Website der KZBV unter https://www.kzbv.de/zahnaerzte/digitales/praxissoftware/digitale-planungshilfe/. ‼️ Wichtig: Für Updates muss das Basisprogramm bereits installiert sein (außer bei laufender DPF-Installation).

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2/24/2025, 2:10:36 PM

*Versand der Mitteilungen über die vorläufige IBG* Heute werden die Mitteilungen über die *vorläufige* individuelle Bemessungsgrenze (IBG) für das Jahr 2025 versandt. Die vorläufige IBG hat die Funktion eines kalkulatorischen Richtwertes für die Höhe Ihres für das Jahr 2025 voraussichtlich zu erwartenden kürzungsfreien Praxisumsatzes im budgetierten Bereich. Der Mitteilung ist eine ausführliche Information zur Erläuterung beigefügt. Bitte lesen Sie diese zunächst in aller Ruhe. Schauen Sie sich gerne auch unsere FAQ zum HVM an! https://www.kzvrlp.de/mitglieder/hvm/

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2/18/2025, 11:55:36 AM

*Kampagne ZÄHNE ZEIGEN* Die bundesweite Kampagne "ZÄHNE ZEIGEN" geht in die nächste Runde! Auf der Kampagnen-Website finden Sie unter https://www.zaehnezeigen.info/fuer-praxen/ *neue Motive* für Ihre Social Media Kanäle. Darüber hinaus wurden die *Textvorlagen* für Beiträge bei Instagram, Facebook, LinkedIn und TikTok angepasst: https://www.zaehnezeigen.info/hintergrundinfos/ (ganz unten)

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2/26/2025, 8:03:30 AM

*BMVZ: Wegfall der Papiervordrucke* Mit Überführung in das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) finden einige Papiervordrucke aus Anlage 14a BMV-Z in der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Verwendung mehr. Sie werden deshalb – ebenso wie die entsprechenden Ausfüllhinweise in Anlage 14b BMV-Z – zum 01.04.2025 aus dem BMV-Z entfallen. Künftig kommen die in Anlage 14c BMV-Z vereinbarten eFormulare auch für die Sonstigen Kostenträger zum Einsatz (vgl. Rundschreiben 6/24, Punkt 7).

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2/19/2025, 10:24:08 AM

*Datenschutz in der Praxis: Zwölf Tipps für (Zahn-)Arztpraxen* Die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ gibt in diesem Jahr monatlich Tipps, um (Zahn-)Arztpraxen beim Datenschutz zu unterstützen. Die zwölf Praxistipps bieten praktische Hilfe zur Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorgaben im Praxisalltag. Jeder Tipp behandelt eine relevante datenschutzrechtliche Frage mit Antwort und enthält Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Links. Die ersten beiden Tipps zum Auskunftsanspruch von Patient:innen sind bereits auf www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de verfügbar. Die Initiative ist ein gemeinsames Projekt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sowie der Kassenärztlichen Vereinigung, Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer. Ziel ist es, IT-Sicherheit und Datenschutz in Praxen zu verbessern.

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