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                                February 26, 2025 at 08:03 AM
                               
                            
                        
                            *BMVZ: Wegfall der Papiervordrucke*
Mit Überführung in das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) finden einige Papiervordrucke aus Anlage 14a BMV-Z in der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Verwendung mehr. Sie werden deshalb – ebenso wie die entsprechenden Ausfüllhinweise in Anlage 14b BMV-Z – zum 01.04.2025 aus dem BMV-Z entfallen. Künftig kommen die in Anlage 14c BMV-Z vereinbarten eFormulare auch für die Sonstigen Kostenträger zum Einsatz (vgl. Rundschreiben 6/24, Punkt 7).
                        
                    
                    
                    
                        
                        
                                    
                                        
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