
Cyborg Schulungen DGUV, TRBS, VDI, DIN EN
February 5, 2025 at 05:10 PM
Einsatz von
Schleppern und Anhängern
als Routenzüge
DGUV I 208-057
1. Ein Routenzug ist ein Verbund aus Schlepper und Anhän-ger(n), der als Transportmittel im Routenzugsystem dient.
2. Die Zugmaschinen von Routenzügen sind Flurförder-zeuge. Haben diese einen Fahrersitz oder einen Fahrer-stand, müssen deren Fahrerinnen und Fahrer wie in der DGUV Vorschrift 68 und 69 „Flurförderzeuge" in § 7 fest-gelegt, vom Unternehmer bzw. der Unternehmerin zum selbständigen Steuern schriftlich beauftragt werden.
Dazu müssen die Routenzugfahrerinnen und Routenzug-fahrer
• mindestens 18 Jahre alt sein,
• für diese Tätigkeit geeignet sowie theoretisch und praktisch ausgebildet sein,
• ihre Befähigung nachgewiesen haben, indem sie eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben,
• geistig und körperlich geeignet sein.