
EX MUSLIM KLÄRT AUF
February 24, 2025 at 02:17 PM
Die gesamte islamische Rechtsprechung ist in dieser Hinsicht eine einzige moralische Katastrophe!
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Nicht nur Ibn Qudama (Hanbali), sondern auch Imam Malik (Maliki) Imam Shafi'i (Shafi'i) und Imam Abu Hanifa (Hanafi)
bestätigen, dass ein Mann, der seine minderjährige Ehefrau beim Geschlechtsverkehr verletzt, keine Strafe erhält, sondern lediglich eine finanzielle Entschädigung zahlen muss.
Beweise aus den Rechtswerken der vier sunnitischen Rechtsschulen
1. Hanafi-Schule Al-Hidayah (Band 4, Seite 152)
„Wenn ein Mann seine Ehefrau vor ihrer Reife penetriert und dies zu einem körperlichen Schaden führt, ist die Zahlung der Diyya obligatorisch, aber keine Hadd-Strafe wird verhängt.“
Ergebnis: Kein Gefängnis, kein Verbrechen, nur Blutgeld.
2. Maliki-Schule Al-Mudawwana (Band 2, Seite 234)
Imam Malik bestätigt, dass eine Ehe mit einer Minderjährigen gültig ist, und wenn der Mann das Kind verletzt, hat er nur eine Entschädigung zu zahlen, aber keine Strafe zu befürchten.
Ergebnis: Es bleibt legal, solange die Familie „bezahlt wird.“
3. Shafi'i-Schule Kitab al-Umm (Band 5, Seite 128)
Imam Shafi'i erklärt, dass der Vater das Recht hat, seine Tochter zu verheiraten, auch wenn sie noch vor der Pubertät ist.
Falls der Mann sie verletzt, hat er keine Strafe zu erwarten, sondern nur eine finanzielle Wiedergutmachung zu zahlen.
Ergebnis: Absolute Straflosigkeit für den Täter.
4. Hanbali-Schule Al-Mughni (Band 9, Seite 113) von Ibn Qudama
„Wenn ein Mann ein Kind penetriert und es verletzt, dann muss er Diyya zahlen.“
Ergebnis: Kein Verbrechen, nur Blutgeld.
Das bedeutet: In ALLEN vier sunnitischen Rechtsschulen bleibt ein Täter straffrei, selbst wenn er ein Kind beim Geschlechtsverkehr schwer verletzt oder tötet.
Es gibt kein Gesetz, das das Kind schützt.
Der Mann hat das „Recht“, mit seiner minderjährigen Ehefrau zu schlafen, egal, ob sie körperlich bereit ist oder nicht.
Wenn sie stirbt, wird er nicht bestraft, er muss nur eine Summe zahlen, als wäre das Kind ein beschädigter Gegenstand.
Das ist keine Extremistenmeinung, das ist die offizielle islamische Rechtsprechung, die seit Jahrhunderten gültig ist.

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