Finanzdienstleistungen Marco Mahling GmbH & Co. KG
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January 31, 2025 at 11:36 AM
✅ Beispiele: • 66 % oder mehr: Volle Anerkennung der Werbungskosten • Zwischen 50 % und 66 %: Werbungskostenabzug ist möglich, wenn eine positive Totalüberschussprognose vorliegt • Unter 50 %: Das Finanzamt stuft die Vermietung als „teilentgeltlich“ ein, was eine anteilige Kürzung der Werbungskosten zur Folge hat. 🔍 Was zählt zur ortsüblichen Miete? Die ortsübliche Marktmiete umfasst die Kaltmiete plus die umlagefähigen Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung (Warmmiete). 💼 Auch bei der Vermietung an Fremde gilt diese Grenze, unabhängig davon, ob rechtliche oder tatsächliche Gründe eine Mieterhöhung verhindern. 🔄 Unser Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig bestehende Mietverhältnisse und passen Sie die Miete gegebenenfalls an, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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