Finanzdienstleistungen Marco Mahling GmbH & Co. KG
                                
                            
                            
                    
                                
                                
                                January 31, 2025 at 11:36 AM
                               
                            
                        
                            ✅ Beispiele:
	•	66 % oder mehr: Volle Anerkennung der Werbungskosten
	•	Zwischen 50 % und 66 %: Werbungskostenabzug ist möglich, wenn eine positive Totalüberschussprognose vorliegt
	•	Unter 50 %: Das Finanzamt stuft die Vermietung als „teilentgeltlich“ ein, was eine anteilige Kürzung der Werbungskosten zur Folge hat.
🔍 Was zählt zur ortsüblichen Miete?
Die ortsübliche Marktmiete umfasst die Kaltmiete plus die umlagefähigen Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung (Warmmiete).
💼 Auch bei der Vermietung an Fremde gilt diese Grenze, unabhängig davon, ob rechtliche oder tatsächliche Gründe eine Mieterhöhung verhindern.
🔄 Unser Tipp:
Überprüfen Sie regelmäßig bestehende Mietverhältnisse und passen Sie die Miete gegebenenfalls an, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.