
Samtgemeinde Velpke
June 3, 2025 at 08:22 AM
Neufassung der Friedhofsgebühren-, Friedhofs- und Feuerwehrgebührensatzung der Samtgemeinde Velpke
Der Rat der Samtgemeinde Velpke hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Neufassung der Friedhofsgebühren- und Friedhofssatzung sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) beschlossen. Alle vorgenannten Satzungen sind im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt am 26.03.2025 veröffentlicht worden und treten am 01.07.2025 in Kraft. Die Satzungen können auf der Homepage abgerufen werden. Nach § 5 Abs. 2 S. 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) soll eine Gebührenberechnung einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen. Die erforderliche Neukalkulation der jeweiligen vorgenannten Gebühren erfolgte dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durch die GKN Kommunalberatung Niedersachsen.
Friedhofsgebührensatzung (zuletzt geändert 2019)
In der Vergangenheit galten für Grabstellengebühren einheitliche Gebührensätze. Zukünftig erhält jede Grabart eine eigene Gebühr. Zudem reduziert sich die Ruhezeit für Urnen von bisher 30 Jahre auf 20 Jahre. Die Ruhezeit für Sargbestattungen beträgt unverändert 30 Jahre. Des Weiteren besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist an die Kommune zurückzugeben. Die Mitarbeiter des samtgemeindeeigenen Bauhofs pflegen die dadurch entstehenden Rasenflächen bis zum Ende der Ruhefrist. Hierfür werden künftig Gebühren erhoben (26,70 € je Jahr und Stelle für Sarggräber und 16,70 € je Jahr für Urnengräber).
Aufgrund der Friedhofsgebührenkalkulation und die daraus resultierenden Änderungen der Grabstellenbezeichnungen sowie die Aufnahme neu geschaffener Grabarten (Baumbestattungen, pflegeleichte Grabstellen) bestand die Notwendigkeit, die Friedhofssatzung anzupassen. In diesem Rahmen wurden u. a. auch Anpassungen und Neuformulierungen eingearbeitet.
