
Samtgemeinde Velpke
June 3, 2025 at 08:44 AM
euerwehrgebührensatzung (zuletzt geändert 2002)
Die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde leistet unentgeltliche Einsätze sowie Einsätze, für die Gebühren und Auslagen nach § 29 NBrandSchG erhoben werden können. Unentgeltlich sind Einsätze bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr. Typische gebührenpflichtige Einsätze sind Hilfeleistungen, wie Tragehilfen ohne akute Lebensgefahr, Ölspurenbeseitigung und Tierrettung, als auch Einsätze aufgrund von Fehlalarmierungen und Einsätze, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Des Weiteren sind Brandsicherheitswachen und freiwillige Einsätze und Leistungen gebührenpflichtig. Durch die Gefährdungshaftung bei Kraftfahrzeugen sind Einsätze bei Unfällen ebenfalls gebührenpflichtig, soweit es sich nicht um die Rettung aus akuter Lebensgefahr handelt.
Für die Jahre 2021-2023 wurde eine Nachkalkulation vorgenommen. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten der Freiwilligen Feuerwehr lagen bei rund 780.200 €. Im Gebührenkalkulationszeitraum 2025-2027 liegen die prognostizierten durchschnittlichen jährlichen gebührenfähigen Kosten bei rund 927.300 €.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Gebührenerhebung und Gebührensatzung sind:
• Anpassung des Satzungstextes an die aktuelle Rechtslage
• aktuelle betriebswirtschaftlich ermittelte Gebührensätze
• Bildung von drei Tarifgruppen für Feuerwehrfahrzeuge und Entfall von Tarifen für Kleingeräte
• keine Gebührenerhebung bei Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen mit öffentlichen Interesse. Auslagen für Verbrauchsmaterial und Leistungen Dritter werden zum Bezugspreis abgerechnet.
