
Polizei NRW Heinsberg
May 16, 2025 at 07:20 AM
E-Scooter sind seit einigen Jahren fester Bestandteil unseres Straßenbildes. Für die Verkehrssicherheit bringen sie jedoch neue Herausforderungen mit sich. Insbesondere bei Unfällen sind E-Scooter-Fahrende einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Hier einige Hinweise für die Nutzung eines E-Scooters:
✅ Ab 14 Jahren ist das Fahren eines E-Scooters ohne Führerschein erlaubt. Es dürfen keine weiteren Personen oder Gegenstände auf dem Trittbrett befördert werden.
✅ In Deutschland sind nur E-Scooter bis 20 km/h zugelassen. Gefahren werden darf auf Radwegen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Falls kein Radweg vorhanden ist, muss auf der Straße gefahren werden.
✅ E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig: Jährlich wird im März eine neue Versicherungsplakette in Form eines verkleinerten Versicherungskennzeichens benötigt.
✅ Eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) muss beim Betrieb mitgeführt werden.
✅ Es besteht zwar keine Tragepflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen! Er schützt vor schweren Kopfverletzungen bei einem Unfall.
📷: AdobeStock

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