Polizei NRW Heinsberg

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May 16, 2025 at 07:20 AM
E-Scooter sind seit einigen Jahren fester Bestandteil unseres Straßenbildes. Für die Verkehrssicherheit bringen sie jedoch neue Herausforderungen mit sich. Insbesondere bei Unfällen sind E-Scooter-Fahrende einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt. Hier einige Hinweise für die Nutzung eines E-Scooters: ✅ Ab 14 Jahren ist das Fahren eines E-Scooters ohne Führerschein erlaubt. Es dürfen keine weiteren Personen oder Gegenstände auf dem Trittbrett befördert werden. ✅ In Deutschland sind nur E-Scooter bis 20 km/h zugelassen. Gefahren werden darf auf Radwegen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Falls kein Radweg vorhanden ist, muss auf der Straße gefahren werden. ✅ E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig: Jährlich wird im März eine neue Versicherungsplakette in Form eines verkleinerten Versicherungskennzeichens benötigt. ✅ Eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) muss beim Betrieb mitgeführt werden. ✅ Es besteht zwar keine Tragepflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen! Er schützt vor schweren Kopfverletzungen bei einem Unfall. 📷: AdobeStock
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