
Die Unabhängigen - Kreistagsfraktion Landkreis Hildesheim
May 26, 2025 at 09:14 AM
*Anfrage Kita-Vertrag; Zusätzliche finanzielle Verbesserungen für 12 Kommunen des Landkreises*
Mit Antwort vom 08.05.2025 auf unsere Anfrage Nr. 329 vom 17.04.2025 hat die Verwaltung bestätigt, dass die Mittel des strukturellen Anpassungsfonds für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie die höhere Kostenbeteiligung des Landkreises gemäß § 7 Abs. 3 des Kita-Vertrages ab dem Haushaltsjahr 2026 sich lediglich für die 12 Städte und Gemeinden auswirkt, die den neuen Kita-Vertrag unterzeichnet haben. Demzufolge erhalten diese Städte und Gemeinden noch höhere Mittel des Landkreises als zunächst vorgesehen. Ihre Eigenanteile an den Aufwendungen für die Kinderbetreuung sinken weiter, die bereits vorher bestehenden großen Unterschiede bei den Eigenanteilen der Städte und Gemeinden werden noch größer. Für die 6 Kommunen, die den neuen Kita-Vertrag nicht unterzeichnet haben, hat die Verwaltung hingegen keine vergleichbare finanzielle Entlastung vorgesehen. Sie werden insbesondere auch nicht an dem Ausgleich "aufgrund der sukzessiven Absenkung der Finanzierung der Hortbetreuung" beteiligt.
Wir haben erhebliche Zweifel, dass diese Auswirkungen und die maßgebenden Regelungen mit dem Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung vereinbar sind. Wir haben dazu folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:
1. Zu welchen Verbesserungen/Verschlechterungen führt der neue Kita-Vertrag in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 nach der aktuellen Situation für die Städte und Gemeinden, die den Vertrag unterzeichnet haben (vgl. Anlage 1 Ihrer Antwort v. 08.05.2025)?
2. In welcher konkreten Höhe profitieren sie jeweils in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 davon, dass 6 Kommunen den Vertrag nicht unterzeichnet haben? Weisen Sie bitte die jeweils höheren Mittel des Anpassungsfonds und des finanziellen Ausgleichs "aufgrund der sukzessiven Absenkung der Finanzierung der Hortbetreuung" gesondert aus.
3. Welche positiven/negativen finanziellen Auswirkungen ergeben sich voraussichtlich für die 6 Kommunen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 daraus, dass sie den Kita-Vertrag nicht unterzeichnet haben (als Ergänzung der Darstellung für das Hj. 2025 in der Anlage 4 Ihrer Antwort vom 08.05.2025)?
4. Welche Eigenfinanzierung der Kosten für die Kinderbetreuung verbleibt nunmehr in den Haushaltsjahren 2025 bis 2028 bei den Städten und Gemeinden unter Berücksichtigung der aktuellen Situation (12 Städte und Gemeinden mit Kita-Vertrag, 6 Kommunen ohne Kita-Vertrag)? Bitte weisen Sie diesen Eigenanteil auch prozentual aus.