Holger Honings
Holger Honings
May 30, 2025 at 08:06 AM
📰 Arbeitsrecht aktuell: Befristete Erwerbsminderungsrente beendet Arbeitsverhältnis nicht automatisch Das Arbeitsgericht Potsdam hat entschieden, dass der Bezug einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt – selbst wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist.  🔍 Hintergrund: Ein Arbeitnehmer erhielt eine befristete Erwerbsminderungsrente bis zum 28.02.2021. Der Arbeitgeber berief sich auf eine Vertragsklausel, wonach das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn endet. Das Gericht stellte jedoch fest, dass: • die Klausel unwirksam ist, da sie eine auflösende Bedingung ohne sachlichen Grund darstellt (§ 14 Abs. 1 TzBfG), • bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich ist (§ 175 SGB IX), • eine befristete Rente keine ausreichende Grundlage für eine dauerhafte Leistungsminderung bietet.   ✅ Fazit: Arbeitnehmer mit befristeter Erwerbsminderungsrente sollten wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet. Besonders bei Schwerbehinderung ist die Zustimmung des Integrationsamts notwendig. Vertragliche Klauseln, die eine automatische Beendigung vorsehen, sind häufig unwirksam. 
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