Holger Honings
Holger Honings
June 2, 2025 at 09:33 AM
🕒 Überstunden abbauen – Was darf der Arbeitgeber anordnen? Viele Beschäftigte sammeln Überstunden, um sie später für freie Tage zu nutzen. Doch wer bestimmt eigentlich, wann diese Überstunden abgebaut werden? 🔹 Arbeitgeber kann Überstundenabbau anordnen Wenn keine speziellen Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung existieren, darf der Arbeitgeber einseitig den Abbau von Überstunden anordnen – sogar kurzfristig.  🔹 Flexibilität bei Gleitzeit und Arbeitszeitkonten In Arbeitsverhältnissen mit Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten haben Beschäftigte oft mehr Spielraum und können Beginn oder Ende ihrer Arbeitszeit selbst anpassen.  🔹 Überstundenabbau bei Krankheit Wird man während des geplanten Überstundenabbaus krank, besteht kein Anspruch auf Ersatz dieser Stunden. Im Gegensatz zum Urlaub gibt es hier keine gesetzliche Regelung.  🔹 Überstundenvergütung Grundsätzlich müssen Überstunden vergütet werden, es sei denn, es wurde ein Freizeitausgleich vereinbart. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat.  🔹 Pauschale Abgeltung von Überstunden Klauseln im Arbeitsvertrag, die alle Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten, sind in der Regel unwirksam. Ausnahmen gelten nur, wenn die Anzahl der abgegoltenen Überstunden klar definiert ist oder ein entsprechend hohes Gehalt gezahlt wird.  Fazit: Ohne spezielle Regelungen kann der Arbeitgeber den Überstundenabbau anordnen. Beschäftigte sollten ihre Arbeitsverträge und geltende Vereinbarungen genau prüfen, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

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