
KEIN ORF-ZWANGSBEITRAG
June 5, 2025 at 10:41 AM
Die neue Haushaltsabgabe erachten immer mehr Menschen in Österreich als ungerecht. Entgegen der hochmütigen Ankündigung von ORF-GD Weißmann ist die Gruppe sehr schnell auf mittlerweile rund 1 Mio Menschen in Österreich (rund 10%) angewachsen. Inoffiziellen Informationen aus der OBS zufolge weigern sich rund 600.000 Haushalte weiterhin standhaft, den ORF-Beitrag zu bezahlen. Dem ORF entgehen damit jährlich rund 120 Mio. Euro (= 1/6 des Jahresbedarfs).
Mittlerweile gibt es bereits Entscheidungen des VwGH und VfGH, die nahe legen, dass auch diese Höchstgerichte das bisherige Vorgehen der OBS als nicht korrekt erachten und nicht mehr vorbehaltlos von der Zulässigkeit der ORF-Haushaltsabgabe überzeugt sind. Mit der Folge, dass das BVwG keine weiteren Beschwerden gegen OBS-Bescheide abweisen kann, solange der VfGH nicht über die Verfassungsmäßigkeit der ORF-Haushaltsabgabe entschieden hat. Mit der Entscheidung des VfGH ist frühestens im Herbst 2025 zu rechnen. Bis dahin darf auch die OBS die offenen ORF-Beiträge 2024 und 2025 nicht zwangsweise eintreiben, sobald ein Antrag auf Bescheiderlassung gestellt ist. Für alle Standhaften bedeutet das, dass sie auch im 2. Jahr der Haushaltsabgabe bis zumindest Ende des Jahres 2025 keinen ORFG-Beitrag zahlen müssen.
Deshalb ist es JETZT besonders wichtig, weiterhin bei Erhalt einer Zahlungsaufforderung einen Bescheid zu beantragen bzw. Beschwerde gegen OBS-Bescheide zu erheben. Denn sonst verliert man die Chance bei Aufhebung der ORF-Haushaltsabgabe den ORF-Beitrag nicht bezahlen zu müssen. Denn eine nachträgliche Rückforderung wird wohl rechtlich nicht möglich sein.
Der "Verein Geko – Leben geht auch anders" bietet weiter unseren (Voll)Mitgliedern Unterstützung zur Selbsthilfe kostenlos an. Wir begleiten unsere Mitglieder auch kostenlos bei der Abwendung von Inkasso-Forderungen und im Verfahren vor dem BVwG nach Einbringen unserer Musterbeschwerde.
Wir starteten im Frühjahr 2025 auch 2 neue Initiativen: „Geld zurück vom Energieanbieter“ und „Rückforderung der Betriebskosten“
Zwischenzeitlich bekommen unsere Mitglied ca. € 500,- von ihrem Energieanbieter für illegale Erhöhungen der Strom- & Gas-Tarife zurück.
Mit deinem Beitrag von € 18,-/Monat sicherst du dir und vielen Gleichgesinnten eine niederschwellige, kostengünstige Anlaufstelle für den Schutz unserer Grund- und Freiheitsrechte. Weitere Informationen Verein Geko – Leben geht auch anders www.lebengehtauchanders.at. Nur durch die Bereitschaft all dieser Menschen, einen fairen Ausgleich für den erhaltenen Mehrwert unserer Arbeit zu geben, können wir unsere eigenen Kosten auch in Zukzunft stemmen.
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf Alltags-Hotline 0660 400 7447 und [email protected]
Glg geko
https://youtu.be/c6wNDwIfF4A