KZV RLP
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May 28, 2025 at 09:59 AM
*Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ist Ihre Website schon barrierefrei?* Am *28. Juni 2025* tritt das BFSG in Kraft. Falls Sie auf Ihrer Website eine Option zur Online-Terminvergabe anbieten, bedeutet dies, dass die gesamte Website barrierefrei (WCAG 2.1, Level AA) sein sollte. Die Inhalte müssen demnach wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Auf unserer Checkliste haben wir die wichtigsten Punkte zur Einhaltung der Barrierefreiheit zusammengestellt. Lesen Sie außerdem den ausführlichen Artikel ab Seite 24 in KZV Aktuell 6/2024: https://www.kzvrlp.de/kzv-rheinland-pfalz/presse/medien/kzv-aktuell/2024/ ❗️ *WICHTIG:* Die einzelnen Bundesländer werden Aufsichtsbehörden einrichten, die bei Nichteinhaltung Bußgelder festsetzen können. Außerdem kann ein Verstoß gegen das BFSG gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß sein, sodass kostenpflichtige Anbahnungen drohen können. 👉🏻 Von den Pflichten nach dem BFSG ausgenommen sind kleinere Zahnarztpraxen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz.
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