KZV RLP
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June 2, 2025 at 01:10 PM
*Mutterschutz: Mehr Schutz für Frauen nach einer Fehlgeburt* Trauernde Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, haben zur besseren Untersützung nun früher Anspruch auf Mutterschutz - das sieht das Mutterschutzanpassungsgesetz seit dem 1. Juni 2025 vor. *Gestaffelte Schutzfristen* Das Gesetz besagt, dass Frauen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zusteht (bisher erst ab der 24. Woche bei einem Gewicht des Ungeborenen von über 500 g). Es gelten gestaffelte Mutterschutzfristen ab der 13., 17. und 20. Schwangerschaftwoche (mehr dazu hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/laengere-schutzfristen-bei-mutterschutz-in-kraft-getreten-265316). *Bedeutung in der Zahnarztpraxis:* In diesen Schutzfristen dürfen betroffene Frauen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn sich die Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich die Kosten für den Mutterschutz über die Umlageversicherung U2 zurückholen.

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