
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
May 27, 2025 at 09:39 AM
*Gesetzlicher Anspruch auf Zweitmeinung*
Du hast eine schwerwiegende Diagnose oder sollst operiert werden? Eine *ärztliche Zweitmeinung* kann Klarheit schaffen. Gesetzlich Krankenversicherte haben darauf bei bestimmten planbaren Operationen gemäß § 27b Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) einen gesetzlichen Anspruch. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen ☝️
*Bei welchen Eingriffen* dieser Anspruch aktuell besteht und weitere Infos zum Verfahren findet ihr auf unserer Homepage: https://bw.vdk.de/politik/artikel/gesetzlicher-anspruch-zweitmeinung-1-1/

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