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Verified ChannelAbout Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Es erwarten Sie interessante Informationen zu den Themen Gesundheit, Pflege, Rente, Sozialpolitik, Sozialrecht und spannende Einblicke aus unserem Landesverband auf Sie. Bleiben Sie informiert und engagiert in sozialen Belangen durch den größten Sozialverband Deutschlands. 💙 Impressum: www.bw-vdk.de/impressum/ Datenschutz: www.bw-vdk.de/datenschutz/
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*Gesetzlicher Anspruch auf Zweitmeinung* Du hast eine schwerwiegende Diagnose oder sollst operiert werden? Eine *ärztliche Zweitmeinung* kann Klarheit schaffen. Gesetzlich Krankenversicherte haben darauf bei bestimmten planbaren Operationen gemäß § 27b Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) einen gesetzlichen Anspruch. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen ☝️ *Bei welchen Eingriffen* dieser Anspruch aktuell besteht und weitere Infos zum Verfahren findet ihr auf unserer Homepage: https://bw.vdk.de/politik/artikel/gesetzlicher-anspruch-zweitmeinung-1-1/


Hast du dir schon einmal eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt?

Frauen in Baden-Württemberg erhalten als langjährig Versicherte im Durchschnitt *fast ein Drittel weniger gesetzliche Rente* als Männer. Einer der häufigsten Gründe ist, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oft unterbrechen oder reduzieren. Deshalb sind Frauen auch besonders von Altersarmut betroffen! 😯 *Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet bestimmte Zeitspannen der Kindererziehung so an,* als hättet ihr in dieser Zeit eigene Rentenbeiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Dafür können Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate 💡 Doch wer bekommt diese Zeiten? Und werden Kindererziehungszeiten automatisch angerechnet? 🤔 *Die Antworten auf diese und weitere Fragen* zu diesem wichtigen Thema findet ihr in diesem Artikel auf unserer Homepage: https://bw.vdk.de/politik/artikel/kinder-erziehungszeiten-rentenversicherung-antrag/


Frauen übernehmen noch immer den Großteil der Care-Arbeit – also Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Haushalt. Oft reduzieren sie dafür ihre Arbeitszeit – mit Folgen für die Rente. Wie erlebst du das bei dir oder in deinem Umfeld?

Künftig können einzelne ehrenamtliche Helfende über ein bürokratiearmes Verfahren Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die dann auch der *Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung* eingesetzt werden kann!☝️Die Leistungen werden in der Regel in Form von ehrenamtlicher Hilfe für Nachbarn oder für Freunde und Bekannte von Einzelpersonen erbracht. Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich bis zu *131 Euro* ab 1. Januar 2025. Jahrelang hat sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. gemeinsam mit anderen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden dafür stark gemacht, dass der Entlastungsbetrag unbürokratischer abgerufen werden kann 💪 Für wen der Entlastungsbetrag abgerufen werden kann und wie die Voraussetzungen sind können Sie hier nachlesen: https://bw.vdk.de/politik/artikel/pflege-entlastungsbetrag-baden-wuerttemberg-ehrenamtliche-nachbarschaftshilfe/

Auch nach einem Krankenhausaufenthalt sollten Patientinnen und Patienten gut versorgt sein ☝️ Das Entlassmanagement sorgt für einen reibungslosen Übergang aus der stationären Behandlung in eine Anschlussversorgung. Vielerorts jedoch ist das Entlassmanagement der Kliniken komplex organisiert. Patientinnen und Patienten können deshalb schnell die Übersicht über ihre Anschlussversorgung verlieren 🧐 VdK-Patientenberaterin Greta Schuler erklärt uns deshalb in dieser Folge, was Sie vor einer Entlassung aus Ihrer Klinik beachten sollten und gibt wertvolle Tipps für die Zeit vor und nach dem Krankenhausaufenthalt. Diese und weitere spannende Folgen unserer Podcast-Reihe finden Sie auf unserer Homepage: https://bw.vdk.de/podcast/entlassmanagement-nach-dem-krankenhaus-gut-versorgt/